Abrechnung und Bezahlung

 

 

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 und wird in der Regel in bar beglichen.

 

Privatpatienten erhalten von ihren Krankenkassen eine Erstattung der Behandlungskosten.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung leider nicht. Allerdings können diese eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Behandlungskosten übernimmt.